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Die Kostenübernahme für logopädische Behandlungen unterscheidet sich je nach Ihrem Versicherungsstatus.
Patienten unter 18 Jahren: Die Kosten für ein logopädisches Rezept werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Patienten über 18 Jahren: Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt 90 % der Therapiekosten. Die restlichen 10 % sind Ihr gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen. Zusätzlich fällt eine Rezeptgebühr von 10 € an. Diesen Gesamtbetrag (10 % Eigenanteil + 10 € Rezeptgebühr) begleichen Sie direkt bei uns in der Praxis. Die weitere Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir für Sie.
Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen, können Sie sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.
In der Regel sind folgende Versicherte von der Zuzahlungspflicht ausgenommen:
Versicherte der Gemeindeunfallversicherungen
Berufsgenossenschaften
Freie Arzt- und Medizinkasse
Postbeamtenkrankenkasse (A-Mitglieder)
Freie Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr, Zivildienst, Bundesgrenzschutz)
Bewohner von Pflegeheimen
Auch als Privatpatient benötigen Sie ein ärztliches Rezept für die logopädische Therapie, da es sich um ein verschreibungspflichtiges Heilmittel handelt.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei Privatversicherten keine festen Gebührenordnungen zwischen Ihnen und Logopäden. Jede logopädische Praxis legt die Vergütung im Rahmen eines individuellen Behandlungsvertrages fest. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) findet hier keine direkte Anwendung, kann aber eine Orientierung bieten (passive Anwendungen: 1,8-fach, aktive Behandlungen: 2,3-fach). Unser aktueller Satz liegt bei einem Faktor von 1,8.
Auch als Privatpatient benötigen Sie ein ärztliches Rezept für die Logopädie.
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang die Kosten für Ihr Rezept bzw. die logopädische Therapie übernommen werden. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Der in unserer Praxis festgelegte Vergütungssatz für Privatpatienten bleibt davon unberührt. Gerne stellen wir Ihnen vor Therapiebeginn unsere Vergütungsvereinbarung zur Prüfung durch Ihre Krankenkasse zur Verfügung.